Familie – kann das weg?

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Ein Gastbeitrag von Beri Fahrbach-Gansky

Man gewinnt bei der Beschäftigung mit Familienpolitik den Eindruck, dass Familien nicht mehr erwünscht sind. Fast alle familienpolitischen Maßnahmen haben „zufällig“ den Effekt, Familien zu schwächen. Sie verschlechtern ihre finanzielle Situation und ihre Bindungen, und sie untergraben damit ihren Zusammenhalt und ihren Einfluss auf die nächste Generation. Und der Einfluss des Staates auf Familie und vor allem auf Kinder wird „zufällig“ immer mehr ausgeweitet.

Die Frage ist, mit welchem Recht setzt der Staat eine solche Familienpolitik durch? Und mit welchem Recht lenkt er mit seiner Politik, mit finanziellen Daumenschrauben und Propaganda, unsere Werte, unser Leben, unsere Kinder, …? Wie stark darf sich der Staat überhaupt in Familie einmischen? Die Antwort ist ganz einfach.
Im Normalfall gar nicht!!
Das ist von mir nicht nur so daher geredet. Ich berufe mich dabei auf das Grundgesetz und höchstrichterliche Vorgaben, z.B. zur Fremdbetreuung von Kindern: „Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs.1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt (vgl. BVerfGE 87, 1 <38f.>; 88, 203 <258f.>). Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden.“ (BVG-“Kinderbetreuungsurteil“, veröffentlicht 19.01.1999 S. 28)

Nun ist es aber so, dass die gegenwärtige Politik vorschreibt, dass Krippenplätze von den Kommunen bereitzustellen sind. Sie werden mit 1200 bis 1400€ je Kind und Monat bezuschusst. Das ist eine Menge Geld. Das heißt, der Staat schafft hohe Anreize für Eltern, ihre Kinder schon als Säuglinge in fremde Hände zu geben. Diese Eltern werden mit Zuschüssen von 1200 bis 1400€ pro Monat „belohnt“. Eltern, die ihre Kinder bei sich haben wollen und sie selber erziehen wollen, werden abgestraft, indem sie leer ausgehen. Wenn Eltern nicht die nötigen finanziellen Ressourcen haben, wird es ihnen dadurch unmöglich gemacht, sich für die Eigenbetreuung der Kinder zu entscheiden.
Eltern, denen Bindung und Familienleben wichtig ist, die nicht nur eine Stunde „Qualitytime“ am Tag mit ihren Kindern verbringen wollen, die ihre Werte an ihre Kinder weitergeben wollen, können ihre Werte nicht leben!

Das bedeutet, es werden hier sehr wohl „benachteiligende Rechtsfolgen“ daran geknüpft, wenn Eltern nicht so leben wollen, wie der Staat es vorgibt.
Der Staat ist auch weit davon entfernt „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen“.
Es hat eine gewisse Brisanz, wenn 70% der Eltern aus finanziellen Gründen ihre Kinder in die Krippe geben, wie eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung ergab!

In dem Augenblick, in dem der Staat Werte und Lebensweisen angreift, die uns grundgesetzlich garantiert sind, verhält er sich ja wohl nicht nur „grundrechtsgefährdend“ oder „demokratie-gefährdend“, sondern direkt grundrechtsverletzend. In Bezug auf das Beispiel Fremdbetreuung von Kindern: Es kann gar nicht anders sein, als dass „Pflege und Erziehung der Kinder … das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ ist, ja, sein muss (Art 6 GG). Dass der Staat derartig und so massiv in das Privatleben eingreift, ist ja wohl ein Kennzeichen totalitärer Staaten. Dass er die Kindheit verstaatlicht, auch.

Familienverbände fordern daher, dieses Geld, mit dem Fremdbetreuungsplätze subventioniert werden, den Eltern direkt zu geben! Die Eltern können sich dann ihren Grundrechten gemäß auch bei knappen finanziellen Ressourcen frei zwischen Eigenbetreuung und Fremdbetreuung entscheiden.