Die Antworten des Landrats auf unsere Fragen – Teil II

Fragen
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Jetzt wird es lustig!
Erinnern Sie sich an den Artikel aus Ausgabe 7 über die Antworten des Landrats auf unsere 16 Fragen? In dieser letzten Ausgabe sind wir auf eher allgemeine Aspekte seiner Antworten eingegangen.

Nun folgt – wie angekündigt – die Beschäftigung mit den einzelnen Antworten auf unsere Fragen. Wir listen hier unsere Fragen und seine Antworten noch einmal auf.


Frage 1: Auf Basis welcher Zahlen (bitte genaue Angabe welche Zahlen) haben Sie im Frühjahr 2021 einen 24 Stunden Lockdown verhängt? Wie waren die Zahlen genau?
Antwort:Die Fallzahlen sind im Archiv des Landesgesundheitsamtes öffentlich zugänglich (es folgt ein Link)

Es ist interessant, dass der Landrat, bzw. sein Pressemensch, auf eine einfache Frage nicht einfach antwortet, sondern auf eine öffentlich zugängliche Seite des Landesgesundheitsamtes verweist. Wenn ihn die Antwort auf die Frage und die Brisanz interessiert hätte, hätte er selbst nachschauen und uns die Zahlen für den Landkreis präsentieren können. Zudem sagt er uns damit, dass es im Landkreis überhaupt keine eigenständige Ermittlung von relevanten Kennzahlen gab, auf deren Basis Menschen hier im Landkreis zwei Wochen lang dauereingesperrt wurden. Schauen wir uns diese öffentlich zugänglichen Seiten einmal genauer an:

Es handelt sich um Lageberichte des RKI, die zunächst auf Landesebene BaWü herunter gebrochen werden. In den jeweils mehrseitigen Dokumenten, die allesamt Werte für BaWü insgesamt ausweisen, steht dann irgendwo in der Mitte eine Tabelle, in der der Landkreis SHA genau eine Zeile einnimmt. In dieser Zeile finden sich dann ausschließlich Werte vom RKI zu den sog. Inzidenzen, zu Todesfällen und zu gemeldeten Fällen. Was nicht dort steht, sind z.B. Werte über die Intensivbettenbelegung im Landkreis.

Das wiederum widerspricht den Aussagen von Herrn Bauer, die er in dem persönlichen Gespräch mit drei Vertretern der Organisation von Demonstrationen rund um die Coronamaßnahmen im Frühjahr 2021 getroffen hat. Dort erläuterte er, dass die Begründung für die 24 Std. Lockdowns im Landkreis alleine die Zahlen aus dem Landkreis über die Intensivbettenbelegung waren. Irgendwie passt das alles nicht zusammen.

Ebenfalls ist der Seite nicht zu entnehmen, wie die Fallzahlen in der Entwicklung (also dynamisch) aussehen. Der geneigte Rechercheur ist also gezwungen, die wenigen Zahlen, die da für den Landkreis ausgewiesen werden, über mehrere Wochen zu sammeln und entsprechend einer Zeitlinie zu dokumentieren. Allein die Tatsache, dass eine solche Zeitreihenanalyse im Landkreis nicht einmal vorgenommen wurde, um sie dann der Öffentlichkeit zu präsentieren, zeigt, wie ahnungslos und schlampig dort mit der Pflicht umgegangen wird, die Bürger zu informieren.

Es bleibt unser Fazit: Die Einführung eines 24 Std. Lockdowns im Frühjahr 2021 war vollkommen unbegründet, der Landrat hatte keine Ahnung, was er da tat und es interessiert ihn nicht im Geringsten, heute dafür gerade zu stehen, was er da verbockt hat. Es interessiert ihn nicht, sich zumindest im Nachhinein, selbst zu informieren und es interessiert ihn vermutlich auch nicht, sich seinen Wählern zu erklären.


Frage 2: Wie viele Einsätze von Rettungswagen gab es im Landkreis 2020, 2021 und bis zum jetzigen Zeitpunkt 2022?
Antwort: Jährlich werden im Landkreis etwa über 18.000 Rettungseinsätze bewältigt.“

Diese Antwort ist mehrfach brisant. Zum einen wird da eine Frage beantwortet, die wir nicht gestellt haben, nämlich nach einem Durchschnittswert. Was wir gefragt haben, waren die genauen Werte aus 2020, 2021 und 2022, damit wir vergleichen können, ob es einen deutlichen Anstieg der Einsätze gab. Wenn sogar Mainstreamzeitungen berichten, dass landesweit in BaWü 140.000 Rettungseinsätze mehr in 2021 gefahren wurden, ist es dann so weit hergeholt, zu fragen, wie die zugehörigen Zahlen hier im Landkreis sind?

Die Zahlen existieren entweder nicht (was vielsagend ist) oder der Landrat verweigert sie uns (was noch vielsagender ist).

Im Landesdurchschnitt können die Rettungsdienste die zugesagten 15 Minuten vom Notruf bis zum Eintreffen des Rettungswagens nicht mehr gewährleisten. Dass diese Zahlen für diesen Landkreis nicht existieren oder den Bürgern zur Verfügung gestellt werden, grenzt an einen Skandal. Machen Sie sich das bewusst: Wenn Sie einen Rettungswagen rufen, weil jemand z.B. einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hat, dann kann es passieren, dass der Betroffene stirbt, bevor der Rettungs-wagen da ist.

Und der Gipfel ist, dass dies unseren Landrat nicht im geringsten interessiert und er sich auch nicht verpflichtet fühlt, uns Bürger und Wähler darüber aufzuklären. Wie viel mehr Beweis für seine Ignoranz Ihnen als Wähler gegenüber brauchen Sie eigentlich noch?

Geben Sie dem Mann die Quittung. Die nächsten Fragen erörtern wir in der nächsten Ausgabe.