Das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 03.06.2022, Az. 1 C 734/20 WEG, wurde nun vom Landgericht München I, im Endurteil vom 01.03.2023 – 1 S 7620/22 WEG teilweise „einkassiert“.
Grillen wurde in dieser Instanz noch stärker reglementiert. Tatort ist hierbei ein Mehrfamilienhaus. „Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.“ (vgl. gesetze-bayern.de). Wie könnten sich hier zukünftig die Urteile moralingesäuert weiterentwickeln?
Pikant: Die deutsche Staatsanwaltschaft darf wegen fehlender Unabhängigkeit keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. So sieht es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 27. Mai 2019.
Über die Unabhängigkeit der Richter in Deutschland will ich mich an dieser Stelle nicht auslassen.
„Oh meine Göttin!!“ Wenn zukünftig das Recht der Moral weichen muss, wird es Zeit für eine erste Einordnung des feierabendlichen Grillvergnügens:
- Das ideologisch korrekte Grillgut: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, gelernter Erzieher und Gründungskurator der Amadeu Antonio Stiftung, könnte da wohl geneigt sein, fleischloses Grillgut in diesem Gesamtkontext wohlwollender zu beurteilen. Stichwort: UN-Agenda 2030: „ISS WENIGER FLEISCH. FLEISCHKONSUM BESCHLEUNIGT DEN KLIMAWANDEL“. Dies wird ja in der Gegenwart offen kommuniziert ( vgl. 17ziele.de) und dieser Kindergärtner könnte die Bevölkerung hier nach seinem Gusto erziehen. Veganes Grillgut wäre mutmaßlich strafmildernd oder der Beklagte hätte dabei sogar eine günstigere Sozialprognose!?!
- Die willkürlich korrekte Grillart: Hierfür zeichnet moralisch der Kinderbuchautor und zugleich umstrittene Bundesminister Robert Habeck („Ich bin Robert, das ist Cem und wir sind Minister in der deutschen Regierung – das ist so etwas wie euer Häuptling, aber in einem anderen Land“, vgl. Welt.de) verantwortlich. Der Besitzer eines Gasgrills läuft Gefahr, als altmodischer Putinversteher stigmatisiert zu werden. Der Holzgrillfreund wird vielleicht zum Klimaleugner abgestempelt. Könnte der linksgrüne Elektrogrillanhänger auf Strafmilderung hoffen? Schließlich wird das überteuerte Frackinggas dem US-Hegemon in Vasallentreue zum Verstromen abgekauft. Glosse vom Müller
Ergo: Das kleine Grillvergnügen der Bevölkerung könnte mit der Sage vom Klimawandel juristisch in die gewünschte Richtung gebogen werden. Typisch für diese Realitätsleugner!