Selbstbestimmungsgesetz

Wäre das heute vom Bundeskabinett beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vielleicht die Lösung für Heinrich VIII, König von England gewesen? Dessen Frau Katharina von Aragon konnte ihm nämlich nur Töchter, aber keinen männlichen Thronfolger schenken.

Zugegeben, die Vorschriften für Meldungen von Geburten werden nicht geändert. Trotzdem ermöglicht es dieses Gesetz, Eltern von Kindern unter 14 Jahren, einen Antrag auf Geschlechtsänderung einzureichen. Hier kann das Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls Schutzmaßnahmen treffen. Da aber die seither im Transsexuellengesetz geregelten psychologischen Gutachten entfallen, darf man sich fragen, wie denn eine künftige Prüfung aussehen soll, falls diese überhaupt stattfindet. Justizminister Buschmann versicherte laut ZDF, „… bei einem verantwortungslosen Umgang von Eltern mit dieser Regelung habe der Staat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen“.

Wie erkennt man, wenn das Kind von den Eltern indoktriniert wurde, und Fritz in vollster Überzeugung aussagt, er wolle jetzt Lisa sein?

Schauen Sie sich dazu das 15-minütige Video „Geschlechtsneutrale Erziehung: Tut das Kindern gut?“ an. Diese ZDF-Reportage finden Sie leicht, wenn Sie den Namen in die Suchmaschine Ihrer Wahl eingeben.

Im Video sieht man eine junge Familie, bei welcher der Vater(?), er nennt sich selbst „Fin_Ja“, erklärt, er verwende keine Pronomen. Ihr Kind hat den geschlechtsneutralen Namen Nova und wolle laut Aussage eines Elternteils meistens auch kein Pronom verwenden.

Volljährig kann dann jeder einmal im Jahr sein Geschlecht und seinen Vornamen ändern.

Eigentlich ginge das nach Gesetzestext so oft man möchte, man hat jedoch immerhin eine Sperrfrist eingebaut.

Eine Prüfung findet bei volljährigen Personen nicht mehr statt und Kritiker sehen Tür und Tor geöffnet für massiven Missbrauch. So ist ziemlich schnell eine Diskussion über Schutzräume für Frauen entbrannt. Künftig kann es also durchaus passieren, liebe Leserinnen, dass Ihnen in der Dusche Ihres Hallenbades ein nackter Mann gegenübersteht. Politisch korrekt müsste ich natürlich „eine Frau mit Penis“ schreiben, aber sicher kennen Sie den schönen Spruch „Einen Scheiß muss ich“.

So erklären dann auch alle beteiligten Politmarionetten, einen Missbrauch der Frauenschutzräume werde es nicht geben. Wirft man hingegen einen Blick in die internationale Presse, darf man sich zwei Mal wundern: Zuerst, wie oft das eben doch vorkommt, und dann, weshalb die deutsche Mainstreampresse überhaupt nicht darüber berichtet. Aus Großbritannien und den USA wird z.B. von Fällen berichtet, in denen Transfrauen (biologisches Geschlecht Mann) andere Inhaftierte belästigt oder gar geschwängert haben.

Übrigens weisen „unsere“ Politiker darauf hin, dass natürlich weiterhin das Hausrecht gelte und der Betreiber einer Einrichtung bestimmen könne, wer in welche Umkleidekabine darf. Hier jedoch kann dann ganz schnell das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Problem werden. In dem heißt es nämlich, eine Person darf nicht einfach aufgrund ihres Aussehens abgewiesen werden. Aber wie soll denn der, der das Hausrecht schreibt, definieren, dass nur biologische Frauen in die für sie vorgesehenen Räume dürfen? Der Bart, oder das männliche Gemächt, darf wegen dem AGG eben nicht benannt werden. Ein Paradoxon.

Im Kriegsfall übrigens, sollen Männer, die sich als Frauen definieren, trotzdem zum Dienst an der Waffe herangezogen werden.

Denn im Spannungs- und Verteidigungsfall bleibt die Zuordnung zum männlichen Geschlecht dem Gesetz zufolge bestehen, wenn der Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird. Im Ernstfall hält diese Regierung also an der biologischen Realität fest. Ordnen Sie das bitte selbst ein, auch in Hinblick auf die aktuelle Situation bzgl. Krieg und Frieden.

Dann gibt es da noch das sogenannte Offenbarungsverbot, über das viel zu wenig öffentlich diskutiert wurde. Dieses regelt nämlich, wie der ehemalige Name oder das alte Geschlecht einer Person verwendet werden darf.

Es ist eine Strafe von bis zu 10 000 Euro für den Fall vorgesehen, dass der frühere Name einer Transperson mit „schädigender Absicht“ veröffentlicht wird.

Bitte verstehen Sie diesen Artikel nicht falsch: Jeder muss so leben können wie er es möchte. Und wenn Menschen die Möglichkeit haben, ein anderes Geschlecht anzunehmen, wenn sie so fühlen, ist das zu begrüßen und zu verteidigen. Schlimm an der ganzen Thematik ist aber, dass befürchtet werden muss, dass hier erneut einem woken Zeitgeist gehuldigt wird und ideologische Grabenkämpfe gefochten werden.

Und es scheint, als befänden wir uns in einem selbst verstärkenden Prozess – ist „Trans sein“ etwa ein Trend? In Schweden z.B. ist die Anzahl der jungen Frauen, die ihr Geschlecht ändern wollen, in den letzten 10 Jahren um ganze 1500 Prozent gestiegen. Das berichtet der Deutschlandfunk. Ähnliche Zahlen zeigen sich auch in anderen Ländern der „westlichen Wertegemeinschaft“. Dies sei mit der öffentlich geführten Debatte und der steigenden Akzeptanz zu begründen. Immer mehr Betroffene würden sich trauen, sich zu outen.

Wäre dem so, dann wäre der Anstieg jedoch in allen Alters- und Gesellschaftsklassen zu beobachten. Ist er aber nicht, es sind überwiegend junge Menschen, und der größte Teil davon junge Mädchen.

Absurder könnte das alles nicht sein: Für Mitbürger, deren Bevölkerungsanteil je nach Angabe zwischen 0,35 und 0,6% liegt, wird nun ein „Selbstbestimmungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In einem Land, in dem man unlängst kurz vor einer Impfpflicht stand und ca. 20 Mio. Bürgern das Recht auf körperliche Selbstbestimmung nehmen wollte, in dem die Wirtschaft darbt, die Preise steigen und das Kriegsgetöse immer lauter wird.

Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.