Der Nürnberger Kodex – gilt der auch für die Corona-Impfstoffe?

Der Nürnberger Kodex
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Auf der Demonstration in Schwäbisch Hall am 26.11.2022, kam es zu einigen verbalen Auseinandersetzungen um den sog. Nürnberger Kodex. Diesen haben viele Demonstranten angemahnt im Zuge des gigantischsten Menschenexperimentes auf diesem Globus in der Geschichte.

Einige Gegendemonstranten und auch Passanten fühlten sich verstimmt und gestört, weil sie meinten, der Nürnberger Kodex dürfe nicht auf eine Situation wie die der Corona „Impfung“ übertragen werden. Was ist überhaupt der Nürnberger Kodex?

Der Nürnberger Kodex geht zurück auf die Nürnberger Prozesse nach dem zweiten Weltkrieg. In ihnen wurden führende Vertreter des Nationalsozialismus vor einem internationalen Tribunal, das eigens dafür eingerichtet wurde, zur Verantwortung gezogen. Es gab insgesamt 13 Prozesse, von denen nur der erste größere Bekanntheit erlangte. Weniger bekannt sind die 12 Folgeprozesse, in denen es um Industrielle, Ärzte, Juristen und andere Mittätergruppen ging. Aus den Prozessen gegen Naziärzte ging der sogenannte „Nürnberger Kodex“ hervor. Dieser war Bestandteil des Richterspruchs und gilt bis heute als ethische Richtlinie für Ärzte. Hervorzuheben ist vor allem, dass dabei klare Richtlinien vorgegeben wurden, wie mit medizinischen Experimenten an Menschen umzugehen ist. Es sollte eine Wiederholung der Gräueltaten von Mengele und Konsorten verhindert werden.

Der Nürnberger Kodex umfasst 10 Punkte. Für unsere Fragestellung relevant sind vor allem der erste und der sechste Punkt. Wir konzentrieren uns auf den Ersten: „Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug und Recht zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen….

Wir fassen hier kurz zusammen, was mittlerweile über die sogenannte Corona „Impfung“ bekannt ist und als sicher gilt:
Es handelt sich nicht um eine Impfung, sondern um eine experimentelle Gentherapie. Selbst in den Studien zur bedingten Zulassung war bereits abzusehen, dass diese Gentherapie hohe Raten von gravierenden Nebenwirkungen, inklusive Tod hat.

Gleichzeitig wurde der Bevölkerung suggeriert, die Gentherapie sei wirksam und sicher. Was die Wirksamkeit betrifft, ist heute ebenfalls klar, dass diese Gentherapie nicht davor schützt, Covid19 weiterzugeben, nicht vor Infektion schützt, nicht vor Erkrankung, nicht vor schwerem Verlauf oder sogar Tod. Demgegenüber stehen Zahlen von schwersten Nebenwirkungen und Todesfolge im Bereich von Millionen weltweit. Aus der Bevölkerung wusste kaum jemand etwas über Nebenwirkungen, die meisten Menschen wussten nicht einmal, dass es sich um eine vollkommen neue „Impf“-Technologie handelt, also um eine experimentelle Gentherapie.

Die meisten Menschen wussten nichts vom Verhältnis Nutzen zu Risiko und jetzt kommt noch ein wesentlicher Punkt dazu: Die Menschen hierzulande wurden nicht nur unter Druck gesetzt, sie wurden dazu genötigt, sich diese Gentherapie spritzen zu lassen und das sogar mehrfach. Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Reise- und der Berufsfreiheit waren der Preis dafür, sich nicht spritzen zu lassen. Gegen fast alle Punkte von „unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung …… des Zwanges“ wurde verstoßen.

Will jetzt noch jemand davon reden, dass der Nürnberger Kodex auf die Corona „Impfung“ nicht anzuwenden ist? Wenn wir vor allem jetzt die derzeitigen Zahlen mit einbeziehen, dann könnte sich in ein oder zwei Jahren herausstellen, dass die Prognosen einiger echter Experten (wie z.B. Prof. Bhakdi) zutreffen und wir dann getrost von einem Genozid sprechen können, gegen den die Medizinexperimente von Mengele und Konsorten wie ein Kindergeburtstag wirken. Wer will dann noch sagen „Wie können Sie den Nürnberger Kodex auf diese Situation anwenden?

Maximal noch diejenigen, die im Grunde überhaupt keine Ahnung haben, wovon sie reden.